In Hessen gab es jetzt den ersten dort bestätigten ASP-Fall, s. Infos vom Friedrich-Loeffler-Institut: https://search.app/xz6HgvUv5D4f3bmb8
Die Veterinärbehörde des LK EL zeigt sich sehr besorgt über den bestätigten ASP-Fund bei einem Wildschwein in Hessen. Die Bestätigung der ASP kam am Samstag, 15.06.2024. In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des LK Emsland darauf hin, dass Trichinenproben von Wildschweinen an den hiesigen Fleischuntersuchungsstellen in Sögel und Lengerich nur noch kostenfrei untersucht werden, wenn sie von ordnungsgemäßen Blutproben zur ASP-Untersuchung begleitet sind.
Diesen Proben muss ein Begleitschein beiliegen, der nach Möglichkeit dem aktuellen Muster (siehe Link) entspricht sowie vollständig und korrekt ausgefüllt sein muss.
Insbesondere müssen der Herkunftsort der Wildschweine und deren Erleger/Finder eindeutig zuzuordnen sein. Den aktuellen Probenbegleitschein erhalten Sie beim Veterinäramt des Landkreises Emsland (Flügel C, Raum 369; Frau Kruse; 05931-44-1369), bei den beiden hiesigen Fleischuntersuchungsstellen selbst oder über den Link
Ersatzweise können Sie den Begleitschein auch über folgenden Link der Landesjägerschaft herunterladen: https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/osterode/2021/ASP_Monitoring_Begleitscheine_2021/2021_02_12_WS-SP-Probenbegleitschein_-neu-_2021-03.pdf
In einem Infoblatt für Jäger, das an den Fleischuntersuchungsstellen in Lengerich und Sögel bei den Annahmestellen für die Trichinenproben ausgehängt werden soll, informiert der LK Emsland noch einmal gesondert hierzu.
Es soll somit gewährleistet werden, dass alle mit den Trichinenproben abgegebenen Blutproben künftig auch mit einem ordnungsgemäßen Probenbegleitschein versehen sind.
Falls die Probenröhrchen wie beschrieben im Einzelfall keinen zweiten (abziehbaren) Barcode haben, muss zur Sicherstellung der Probenidentität die Nummer der Wildursprungsmarke (wasserfest mit einem Edding) auch auf dem Probenröhrchen notiert werden.
Aufgrund der aktuell bei einem Wildschwein in Hessen festgestellten Afrikanischen Schweinepest (ASP) appelliert die Veterinärbehörde nochmals eindringlich an die emsländischen Jäger, Nebenprodukte (z.B. Haupt, Schwarte, Läufe oder Geschlinge) von Wildschweinen aus fremden Revieren unter keinen Umständen in den hiesigen Revier zu entsorgen, sondern sie ordnungsgemäß (in kleineren Mengen) über den Hausmüll oder über die eigens dafür über die Kreisjägerschaft ausgegebenen Säcke bei den Wertstoffhöfen abzugeben.
Bitte informiert alle Mitglieder, insbesondere die hiesigen Revierpächter.
Veterinäramt Lk Emsland und
Heiner Hüsing (Kreisjägermeister)