Aktuelle Corona-Meldung: Niederwildjagd weiterhin nicht möglich
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Niedersachsen hat am 21.12.2020 neue Hinweise zur Durchführung von Drückjagden gegeben. Darin heißt es unter anderem: "Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig." Damit fallen die Niederwildjagden weiterhin leider aus. Drückjagden auf Schalenwild sind erlaubt, unterliegen aber strengen Regeln.
Im Detail ist folgendes Schreiben u.a. über alle Hegeringe verteilt worden, in dem auch noch Handlungsempfehlungen für die Durchführung von Drückjagden rausgegeben wurden:
Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen zur Eindämmung der bundesweit gestiegenen Infektionszahlen ist die Niedersächsische Corona-Verordnung (VO), geändert am 15.12.2020, angepasst worden. Für die Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Jagden gilt Folgendes:
- Datenerhebung- und Dokumentation (vgl. § 5 Nds. Corona-VO).
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Heiner Hüsing
(Kreisjägermeister des Landkreises Emsland)