Die Info zur Personenzahl an Gesellschaftsjagden unter Beachtung der aktuellen Corona-Verordnung Ende der letzten Woche hat für viel Wirbel gesorgt. Es hat sich gezeigt, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Jagd mit bis zu 10 Personen nicht zufriedenstellend erfolgreich sein kann.


Der Landkreis Emsland (ebenso wie die Grafschaft Bentheim) sieht daher aktuell eine Teilnehmerzahl von max. 25 Personen zur Jagdausübung als möglich an. 
Die sonstigen Sicherheits-, Abstands- und Hygieneregelungen und die Dokumentationspflicht der Teilnehmer bleiben weiterhin bestehen.

Es wird als sinnvoll angesehen, auf den Jagdwagen Desinfektionsmittel bereitzustellen und auch für das Tragen des Mundschutzes auf den Jagdwagen während des Transportes und der Pausen zu sorgen. Die Außenwirkung dieser Maßnahmen ist nicht zu unterschätzen, besonders wenn sie unterlassen werden.

Das Beisammensein nach der Jagd ist im privaten Raum gemäß § 6 Abs. 4 der Corona-Verordnung auf 10 Personen unter Beachtung des Abstandsgebots begrenzt. In Gaststätten liegt die entsprechende Personengrenze gemäß der
o. g. Verordnung bei 25 Personen.
Diese Information spiegelt die nach Diskussion der KJM mit dem Landkreis Emsland die Meinung des Landkreises Emsland vom 19.10.2020 wieder. 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen nur kurzfristig gültige Aussagen zu. Es kann daher sein, dass bei einer starken Erhöhung der Inzidenzwerte mit weiteren Verschärfungen und Veränderungen in der Jagdausübung, auch kurzfristig, zu rechnen ist. 

Die Informationspflicht und die Umsetzung der jeweils aktuellen Regeln obliegt den Revierpächtern/Jagdherren.

Wir versuchen auch weiterhin, zeitnah, Änderungen in der Jagdausübung den Jägern als Empfehlung mitzuteilen.  

Leitet dies Informationen bitte kurzfristig an die Revierpächter weiter.


Formular:
Anwesenheitsnachweis Corona Gesellschaftsjagden

Dieses können die Jagdherren/Jagdleiter für ihre Gesellschaftsjagden nutzen und sich so den Anwesenheitsnachweis der Teilnehmer dokumentieren lassen.

Hier findet ihr die Hinweise der LJN.