Aufgrund der aktuell gültigen Nds. Corona-VO werden für die Organisation von Gesellschaftsjagden die Einhaltungen der 2G-Regel empfohlen. Für den Ablauf der Jagd sollen folgende Hygieneregeln gelten:
Begrüßung und Jagdscheinkontrolle finden im Freien statt. Der Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern wird gewahrt. Die Jagdscheinkontrolle und die Überprüfung des Impf- Genesenen- oder Testnachweis findet mit Mund-Nasen-Schutz statt. Personen, die keinen Nachweis vorlegen können, dürfen an der Jagd nicht teilnehmen. Wenn schon bei der Einladung auf die 2G-Regel und auf den gültigen Jagdschein verwiesen wird, reicht eine stichprobenartige Kontrolle.
Bei der Verbringung der Schützen zu ihren Ständen und beim Transport der Treiber und Hundeführer wird bei Unterschreitung des Mindestabstandes ein Mund-Nasen-Schutz getragen, wenn zur Veranstaltung nicht ausschließlichen genesene oder geimpfte Personen zugelassen sind. D.h. bei Einhaltung der 2G-Regel kann auf das Tragen des Mundschutzes ganz verzichtet werden.
Am Ende der Jagd kann ein gemeinsames Strecke legen im Freien stattfinden. Danach wird die Veranstaltung beendet.
Bei einer eventuell anschließenden Veranstaltung im Innenbereich gelten die jeweiligen Hygienekonzepte und Zutrittsvoraussetzungen des Gastgebers.
Bei mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen müssen auch bei der 2G-Regel die Kontaktdaten erhoben werden. Das kann ggf. auch zu Jagdbeginn mit einer Liste vom Jagdleiter oder per Corona- bzw. Luca-App erfolgen.
Nachfolgend werden noch die Dateien mit den Detailinfos eingestellt.
- Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden (Drück- und Treibjagden) sowie Hinweise zur ASP (PDF)
- Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick (PDF)
- Muster Hygienekonzept (Docx)