- Geschrieben von Jan Wulkotte
Ohne Gegenstimmen wählte die Jägerschaft Lingen Jochen Roling (Spelle) erneut zu ihrem Vorsitzenden. In ihren Grußworten ließen alle Ehrengäste keinen Zweifel an ihrem Engagement für die Jagd. Gerd Hopmann (Emsbüren), Johann Högemann (Lingen) und Siegfried Kamping (Emsbüren) erhielten die Verdienstnadel in Silber der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN).
- Geschrieben von Jan Wulkotte
Lünne. In vertrauter Runde des Vorstandes fand in der Gaststätte Wulfekotte ein Treffen mit den ehemaligen Vorsitzenden und ehemaligen Kreisjägermeistern der Jägerschaft Lingen statt. Das Treffen hat Tradition und dient der Kontaktpflege zwischen dem aktiven Vorstand und den ehemaligen Ehrenamtlichen.
- Geschrieben von Jan Wulkotte
Zur Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder der Jägerschaft Lingen herzlich ein.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 09.06.2022 um 19.00 Uhr im Gasthof Hense,
Antoniusstraße 17 in 49811 Lingen-Baccum statt.
- Geschrieben von Jan Wulkotte
Am 21.10.2021 wurden im Rahmen einer Feierstunde die langjährigen Prüfer in der Prüfungskommission des Altkreises Lingen, Egbert Welmer, Gisbert Mönch-Tegeder und Hubert Ull in der Gaststätte Wulfekotte in Lünne verabschiedet.
In einer launigen Rede schilderte Kreisjägermeister Heiner Hüsing einige Begebenheiten aus der langen Prüferzeit.
- Geschrieben von Oliver Ull
Landesjagdbericht 2020/21 informiert über Jagdstrecken und ausgesuchte jagdliche Schwerpunktthemen in Niedersachsen.
- Geschrieben von Jan Wulkotte
Aufgrund der aktuell gültigen Nds. Corona-VO werden für die Organisation von Gesellschaftsjagden die Einhaltungen der 2G-Regel empfohlen. Für den Ablauf der Jagd sollen folgende Hygieneregeln gelten:
Begrüßung und Jagdscheinkontrolle finden im Freien statt. Der Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern wird gewahrt. Die Jagdscheinkontrolle und die Überprüfung des Impf- Genesenen- oder Testnachweis findet mit Mund-Nasen-Schutz statt. Personen, die keinen Nachweis vorlegen können, dürfen an der Jagd nicht teilnehmen. Wenn schon bei der Einladung auf die 2G-Regel und auf den gültigen Jagdschein verwiesen wird, reicht eine stichprobenartige Kontrolle.