Sicherheitskontrollen der kommunalen Waffenbehörden sind in Niedersachsen seit dem 01. Oktober 2021 gebührenpflichtig.
Die Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) sieht eine Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes zwischen 45 € und 300 € vor. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich nach dem Zeitaufwand und den Aufwendungen für mögliche Nachkontrollen. Das trifft vor allem uns Jäger(innen).
Wir gehen davon aus, dass sowohl auf Landes- als auch auf Kreisebene mit den Verantwortlichen gesprochen werden soll.