Gemäß neuem Waffenregistergesetz müssen alle Waffen ab dem 01.09.2020 neu dokumentiert und registriert werden. Jeder Waffenbesitzer erhält eine persönliche 21-stellige Ordnungsnummer (P-ID), seine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) wird unter einer eigenen Erwerbs-ID (E-ID) geführt.

Der Landkreis Emsland wird voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres wieder eine Fortbildung für die Sachkunde zur Erlaubnis der Trichinenprobenahme anbieten.

Aufgrund der Verfügungen des Landkreises Emsland werden die Mitgliederversammlung und die noch geplanten Hegeringsversammlungen abgesagt. Über Ersatztermine werden wir rechtzeitig informieren.

Das Robert Koch-Institut hat heute die Risikogebiete 2019 für die durch Zecken übertragene FSME-Erkrankung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) in Deutschland bekannt gegeben.

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt Überblick: