Der „Obmann für Naturschutz“ der Jägerschaft wirbt für die Naturschutzgedanken allgemein und unter den Jägern.

Er vertritt die Jägerschaft in den örtlichen Verfahren nach dem Naturschutzgesetz durch Teilnahme an den gesetzlichen Anhörungsterminen und gibt schriftliche Stellungnahmen ab. Dazu sind Ortsbesichtigungen notwendig, um eine gute Einbindung der Vorschläge in die Landschaft sicher zu stellen. Die Jägerschaft ist „anerkannter Naturschutzverband“ und muss daher zu allen Vorhaben in der Landschaft gehört werden. Dabei ist ein enger Kontakt zu anderen Naturschutzverbänden von Vorteil: Gemeinsam lassen sich berechtigte Forderungen leichter durchsetzen, wenn sie fachlich begründet sind. Der Kontakt zu den Antragsbehörden ist inzwischen recht kollegial; das erleichtert die Arbeit.

Die Beratung der Mitjäger in Naturschutzfragen ist eine weitere Aufgabe. Das Verständnis und die Kenntnisse für / im Naturschutz nimmt zu. Besonders bei jungen Jägern finde ich immer mehr Interesse. Für sie sind Jagd und Naturschutz in besonderer Weise zusammengehörige Aufgaben. Das ist wohl eine Auswirkung, nachdem Naturschutz auch in den Jägerprüfungen einen wichtigen Stellenwert eingenommen hat.

Die Unterstützung des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist ein wichtiger Aufgabenteil. Dies war zum Beispiel bei der Regelung der Prädatorenbekämpfung beim „Goldregenpfeifer-Schutzprogramm“ des Umweltministeriums eine zeitaufwendige Tätigkeit – für die Jägerschaft eine qualifizierte Aufgabenstellung.

Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist für das Bild des Jägers in der Öffentlichkeit sicher ein prägender Faktor und hat zunehmende Bedeutung.