Nachfolgend gibt es wichtige Informationen zur Verwendung von Stahlschrotmunition vom Beschussamt Ulm (Staatliche Prüfstelle für Waffen und Sicherheitstechnik).
Anforderungen an Waffen bei Verwendung von Stahlschrotmunition:
- Waffen müssen in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sein.
- Waffen dürfen nur entsprechend ihrer Beschussprüfung verwendet werden. Achtung: Keine verstärkten Ladungen aus normalgeprüften Waffen verschießen!
- Waffen für Patronen mit normaler Ladung (normal geprüfte Waffen) und Stahlschroten bis zu einem
Durchmesser lt. Tab. 1 erfordern keine gesonderten Prüfungen. Das Verschießen von Stahlschroten mit einem
Durchmesser größer als in Tab.1 ist aus diesen Waffen nicht erlaubt. Ein nachträglicher Stahlschrotbeschuss
für normalgeprüfte Waffen ist nur möglich, wenn die Waffe den erhöhten Anforderungen an einen verstärkten
Beschuss erfüllt. - Waffen für Patronen mit verstärkter Ladung (1050 bar) müssen über eine Stahlschrotbeschussprüfung
verfügen, die gesondert zu beantragen ist. - Wird Munition mit Stahlschroten lt. Durchmesser Tab. 2 verwendet, muss die Waffe neben der
Stahlschrotprüfung über einen Choke ≤ 0,5 verfügen.
Anforderungen an die Munition:
- Es darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Munition verwendet werden.
- Die Warnhinweise bezüglich der Abprallergefahr sind zu beachten, da die Härte der Schrote bis max. 110 HV1
betragen kann.
*) bisher keine gesetzliche Regelung
Beschussamt Ulm, Albstraße 74, 89081 Ulm
Tel.: 0731-9 68 51-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!