Die Jägerschaft, die Landwirtschaftskammer, die Imker und die Raiffeisengenossenschaft haben wieder zweck- und standortgeeignete Saatgutmischungen zusammengestellt.

Wegen „Frostschutz“ soll die Aussaat nicht vor Mitte Mai erfolgen. Bei der Beantragung als Fördermaßnahme (GLÖZ-Standards, Eco-Schemes, AUKM) sind feste Saattermine einzuhalten.

Der Maschineneinsatz lohnt sich besonders bei mehreren Flächen im Revier. Die Jäger vor Ort helfen bei der Auswahl der Fläche(n) und bei der Saat gerne. Auch die Imker unterstützen die Anlage von Blühflächen und wollen mit den Landwirten zusammenarbeiten. Es eigenen sich mehrjährige Bestände besser als einjährige. Die Blühstreifen sollten aus Wildschutzgründen nicht in Straßennähe angelegt werden und möglichst breiter als 6 m sein. Der Umbruch in den Folgejahren sollte nicht in der Brut- und Setzzeit (März bis Juni) stattfinden!

Weitere Tipps finden Sie auf dem Flyer. Der steht hier im Download zur Verfügung.