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Bezirksmeisterschaft Jagdliches Schießen

Samstag, 18 Mai 2024

Döllinghausen, Döllinghausen

Print Jagdliches Schießen

Ausschreibung für die Bezirksmeisterschaften im Jagdlichen Schießen 2024

Die Bezirksmeisterschaften im Jagdlichen Schießen für den Bezirk Emsland-Osnabrück finden am Samstag, 18. Mai 2024 als kombiniertes Büchsen-/Flinten- und Kurzwaffenschießen sowohl als Mannschafts- und Einzelmeisterschaft auf dem Schießstand des Jagd- und Sportschießclubs Hubertus Merzen e.V. am Eschweg in 49586 Döllinghausen statt.

1. Zulassungsvoraussetzungen:

Grundlage ist die DJV-Schießvorschrift in der ab dem 1. April 2015 gültigen Fassung. Zugelassen sind nur Jagdwaffen handelsüblicher Bauart mit Sicherung und beliebiger Abzugseinrichtung. Das Gewicht der Büchse einschließlich der Zielvorrichtung darf 5 kg nicht überschreiten. Flinten dürfen während des Wettbewerbs in keiner Weise mehr verändert werden. Munition ist bei Bedarf beim Schießstandbetreiber erhältlich.

Zugelassen sind nur Jagdschützinnen und Jagdschützen, die Mitglied einer der innerhalb des Bezirks ansässigen Kreisjägerschaft sind. Geschossen und gewertet wird in den Klassen A/S, B, Junioren, Altersklasse und Senioren.

Jeder Teilnehmer der Bezirksmeisterschaft muss im Besitz eines ausreichenden Versicherungsschutzes (gültiger Jagdschein) sein. Der Versicherungsnachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. Etwaige Gäste können außerhalb der Wertung an dem Schießen teilnehmen, wenn der Zeitplan dieses zulässt und diese vorher gemeldet wurden (ein Anspruch hierauf besteht nicht). Diese schießen in jedem Fall außerhalb der Wertung.

Achtung: Vor den Kugeldisziplinen ist lediglich das Abgeben von Kontrollschüssen gestattet. Das Einschießen der Kugelwaffen ist am Wettkampftag nicht zulässig. Sowohl für Lang- als auch Kurzwaffenschützen werden im Vorfeld feste Startzeiten vergeben, die über die Kreisschießobmänner zu erfragen sind und zusätzlich auf dem Schießstand aushängen. Schützen, die sich nicht an den vorgeschriebenen Zeitplan halten, müssen mit dem Ausschluss von dem Wettbewerb rechnen.

Die Startkarten müssen spätestens 15 Minuten vor der vergebenen Startzeit abgeholt werden. Die Ausgabe der Startkarten wird am 18.05.2024 ab ca. 15:30 Uhr eingestellt = spätester möglicher Abholtermin!


Jeder Schütze/-in möge bitte in jagdlicher Kleidung gem. Abschnitt II/11 der DJV-Schießvorschrift antreten. Für das Flintenschießen muss zudem unterhalb des angewinkelten Ellenbogens eine dauerhafte Markierung angebracht sein. Die Benutzung von Handys ist während des Schießens auf allen Ständen verboten (allg. Handyverbot).

Schützen, die gegen die DJV-Schießvorschrift bzw. diese Ausschreibung verstoßen, werden disqualifiziert.


2. Bedingungen für das Büchsenschießen:

  • 5 Schuss auf die Rehbockscheibe auf 100 m; Anschlag: stehend, angestrichen
  • 5 Schuss auf die Überläuferscheibe auf 100 m; Anschlag: stehend, freihändig
  • 5 Schuss auf die Fuchsscheibe auf 100 m; Anschlag: liegend, freihändig
  • 5 Schuss auf die flüchtige Überläuferscheibe; Anschlag: stehend, freihändig

Die Patronen müssen eine Hülsenlänge von 35 mm haben, mind. Kaliber .22 Hornet.
Kaliberbeschränkung: maximal bis Kal. .223 Rem.

Schalldämpfer sind erlaubt soweit diese bei der Jagdbehörde angemeldet sind!!!


3. Bedingungen für das Flintenschießen:

  • Trap: 15 Wurfscheiben
  • Skeet: 15 Wurfscheiben

Höchstzulässiges Schrotgewicht beim Wurftaubenschießen: maximal 24 g.

Jagdlicher Anschlag:
siehe DJV-Schießvorschrift vom 1. April 2015. Der Abruf der Taube beim Taubenschießen erfolgt per akustischem Ausruf des Schützen.

4. Bedingungen für das Kurzwaffenschießen:

  • Zeitschießen 1 Serie von 5 Schüssen
  • Fertigkeitsschießen 2 Serien von je 5 Schüssen
  • Schnellfeuerschießen 1 Serie von 5 Schüssen

Es sind alle Selbstladepistolen und Revolver zugelassen, insofern diese die DJV-Definition 10. der aktuellen DJV-Schießvorschrift erfüllen. Jeder Kurzwaffenschütze muss zuvor auch am kombinierten Büchsen- und Flintenschießen teilgenommen haben.


5. Anmeldung und Startgebühren:

Anmeldungen können nur über die zuständigen Kreisschießobmänner auf den dafür vorgesehenen Meldebögen eingereicht werden.

Achtung: Für Um-, Ersatz- oder Nachmeldungen nach dem offiziellen Meldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Vorgang erhoben!
(Um- Ersatz- oder Nachmeldungen im Bereich Kurzwaffe, sind kostenlos.)

Das Startgeld für das kombinierte Büchsen- und Flintenschießen beträgt je Schütze 25,00 Euro, für das Kurzwaffenschießen je Schütze 20,00 Euro.

Die Startgelder sind ausschließlich von den Jägerschaften für Mannschaften und Einzelschützen gleichzeitig mit der Meldung auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
Kreissparkasse Bersenbrück, IBAN: DE87 2656 7943 12127841 01 ; BIC: GENODEF!NOP;
Verwendungszweck: “Startgeld für die Jägerschaft ...................“. Startgeld ist Reuegeld!

6. Nennungsschluss

Um die Auswertung bereits im Vorfeld der Bezirksmeisterschaft vorbereiten und damit am Tage des Wettbewerbes ohne Zeitverlust durchführen zu können, ist der späteste Nennungsschluss für Mannschaften und Einzelschützen sowohl im Lang- als auch im Kurzwaffenschießen der 30. April 2024 (Die Meldungen werden über eine Exel-Liste gemeldet, die Schießkarten werden durch das Programm ohne Durchschlag erstellt.). Dieser Termin ist bitte unbedingt einzuhalten! (Ausnahmen nach Absprache möglich)


7. Standaufsicht, Schiedsgericht und Schießleitung

Standaufsicht: Team Kormann (Schießstand Döllinghausen)
Schiedsgericht (alle drei genannten): Hajo Drosten, Werner Mattke
Wettkampfleitung: Björn Sandhaus (Bezirksschießobmann)

Die Protest- und Einspruchsgebühr beträgt 75,00 Euro. Fällt die Entscheidung des Schiedsgerichtes gegen den Einspruch des Schützen aus, verfällt die Einspruchsgebühr.


8. Siegerehrung

Die Siegerehrung mit anschließender Sonderauslosung sowie die Vergabe von Leistungsnadeln werden am Samstag, 18. Mai 2024 ab ca. 18:30 Uhr erfolgen. Alle Teilnehmer der Bezirksmeisterschaft werden gebeten, an der Siegerehrung teilzunehmen. Wer nicht anwesend sein kann muss dafür Sorge tragen, dass ein anderer Teilnehmer aus der gleichen Mannschaft/Jägerschaft etwaige Pokale oder Leistungsnadeln übernimmt.


9. Hinweis auf die DSGVO

Mit der Meldung zu Veranstaltungen der LJN erklärt sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von Name, Zugehörigkeit der Jägerschaft, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer, Startzeiten und erzielten Ergebnissen einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien und in weiteren Publikationen der LJN sowie dessen Untergliederungen ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie Fotos vom Wettbewerb und / oder Siegertreppchen für die Dokumentation bzw. Bewerbung des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.



Downbload als PDF: (Ausschreibung / Einteilung der Klassen)